AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von re-digital GmbH
Vertragsgegenstand
1.1 re-digital GmbH – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen im Bereich Online Marketing und Digital Business ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform oder Textform per E-Mail.
2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.
2.3. Allgemeine und besondere Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn re-digital GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
2.4. Der Beginn der Zusammenarbeit wird jeweils im Angebot definiert. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum fest vereinbart und verlängert sich jeweils automatisch um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Der Beginn der Zusammenarbeit kommt auch zustande, wenn re-digital GmbH mit der Ausführung des Angebotes beginnt.
2.5. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform. Bei einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit sichert re-digital GmbH dem Kunden eine reibungslose Übergabe zum dann bestehenden Setup zu, sofern ein solches Setup (z.B. Bereich Google Ads) vorhanden ist.
Besondere Leistungserbringung
3.1. re-digital GmbH kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Freelancer“).
3.2. re-digital GmbH wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen
3.3. re-digital GmbH kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. re-digital GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.
3.4. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).
3.4. re-digital GmbH hat die erbrachten Leistungen sorgfältig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.
3.5. Der Kunde stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google (SEA) zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagnen über Google Data Studio erfolgt.
Änderung und Erweiterung des Leistungsumfanges
4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an re-digital GmbH zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. re-digital GmbH wird die gewünschte Änderung prüfen und den Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.
4.2. Erkennt re-digital GmbH, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies re-digital GmbH dem Kunden schriftlich mit. re-digital GmbH wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschliesslich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.
4.3. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt. Ist dies nicht möglich, weil die Leistungen ohne Änderungen / Erweiterungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, stehen den Parteien die gesetzlichen Rechte zu.
Gewährleistung und Garantie
5.1. re-digital GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetdienst sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten von Suchmaschinen wird dabei von re-digital GmbH ausdrücklich nicht gewährt.
5.2. re-digital GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschliesslich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von re-digital GmbH liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5.3. re-digital GmbH kann Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen.
5.4. Falls die Nacherfüllung nach 3 Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
5.5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.6. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber re-digital GmbH gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von re-digital GmbH beruhen.
5.7. re-digital GmbH haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und Inhaberschaft
6.1. re-digital GmbH stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden eingeräumt sind oder durch den Vertragszweck bedingt und zu seiner Erfüllung erforderlich sind.
6.2. Meldet re-digital GmbH für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde re-digital GmbH hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
6.3. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde an den von re-digital GmbH individuell für den Kunden geschaffenen Werken die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelltext oder bearbeitbaren Rohdaten besteht nicht.
6.4. An generischen Werken, welche von re-digital GmbH in das Projekt eingebracht und namentlich benannt werden, erteilt re-digital GmbH dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck.
6.5. An den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Daten usw.) wird re-digital GmbH ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Der Kunde hat für diese Inhalte sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte für die vom Auftraggeber geplante Verwendung eingeholt sind und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält re-digital GmbH von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Preise und Zahlungen, Fälligkeit
7.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken oder EURO exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).
7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Je nach Projektgrösse wird eine Anzahlung von 50% bei Projektstart fällig. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach dokumentiertem Aufwand für den abgelaufenen Monat. Werden Leistungen Dritter über re-digital GmbH abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).
7.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen.
7.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5% dazu.
7.5. Werden Leistungen Dritter über re-digital GmbH abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist re-digital GmbH nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.
7.6. Für Leistungen, die re-digital GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Steinhausen) erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von re-digital GmbH wird zwischen den Vertragsparteien vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Ohne Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um den festgelegten Zeitraum. Kündigungen seitens des Kunden müssen schriftlich erfolgen.
8.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch re-digital GmbH liegen unter anderem vor, wenn
- der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn eine Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;
- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstösst;
- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.
Verantwortung und Freistellung
9.1. re-digital GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
9.2. re-digital GmbH behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. re-digital GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
9.3. Der Kunde stellt re-digital GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
9.4. re-digital GmbH ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn re-digital GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
Mitwirkung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit re-digital GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von re-digital GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt re-digital GmbH auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von re-digital GmbH vorliegen, kann re-digital GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.
10.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist re-digital GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet ads&figures dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
Haftungsbeschränkung
11.1. re-digital GmbH haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn re-digital GmbH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von re-digital GmbH nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
Diskretion
12.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
12.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
12.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Leistungszeit, Verzögerungen und Termine
13.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens re-digital GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt. re-digital GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber isoliert sinnvoll nutzbar sind.
13.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die Agentur integriert den Kunden in der Terminplanung. re-digital Gmbh bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur
13.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem re-digital GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.
13.4. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
13.5. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Referenznennung
14.1. re-digital GmbH ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Preis pro Besucher etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
14.2. Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet re-digital GmbH dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.
14.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich während der Dauer der Zusammenarbeit einen gegenseitigen Link auf die entsprechende Website einzurichten.
Anwendbares Recht
Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von re-digital GmbH. Es wird schweizerisches Recht angewendet.